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FWG Untermosel nimmt Stellung zur Kommunalreform Rheinland-Pfalz |
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Geschrieben von FWG-Untermosel Presseveröffentlichung
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Freitag, 15. Oktober 2010 |
 Bei einer Tagung am 14.10.2010 befasste sich die FWG Untermosel zum wiederholten Mal intensiv mit dem Thema Kommunalreform und mit den konkreten Auswirkungen auf die Verbandsgemeinde Untermosel.
Nach der Gesetzeslage gehört dabei unsere Verbandsgemeinde zu denjenigen, die nicht fusionieren müssen und daher in ihrem Bestand absolut gesichert ist. Außerdem ist die Zugehörigkeit der gesamten Verbandsgemeinde Untermosel zum Kreis Mayen - Koblenz nie in Frage gestellt gewesen. Das hatte Bürgermeister Bruno Seibeld in der letzten VG-Ratssitzung nochmals ausdrücklich betont.
Es ist aber auch eine Tatsache, dass zwei Verbandsgemeinden in unserer unmittelbaren Nachbarschaft – nämlich die VG Rhens und die VG Treis-Karden nach dem Gesetz gezwungen sind, sich einen Fusionspartner zu suchen, mit dem sie in Verhandlungen treten müssen.
Zur Zeit werden Gutachten erstellt, in denen überprüft wird, welche Verhandlungspartner in Frage kommen könnten. In beiden Gutachten spielt unsere Verbandsgemeinde als potentieller Partner eine Rolle.
Bis zum 30.06. 2012 besteht noch eine Freiwilligkeitsphase für mögliche Fusionspartner, die sogar mit einem finanziellen Anreiz verbunden ist.
Ab diesem Zeitpunkt entscheidet allein das Land über die Fusionen. Diese Phase wird 2014 abgeschlossen sein.
Die FWG ist der Überzeugung, dass wir uns Verhandlungen nicht verschließen sollen, wenn die Nachbarn auf uns zukommen. Diese Verhandlungen müssen ergebnisoffen geführt werden. Dabei steht aber weder der Bestand der VG Untermosel noch die Zugehörigkeit zum Kreis Mayen – Koblenz zur Disposition.
In jedem Fall soll aber eine Fusion noch in der Freiwilligkeitsphase abgeschlossen werden, um die im Gesetz fixierten finanziellen Mittel in Anspruch nehmen zu können.
Die FWG stellt aber in diesem Zusammenhang fest, dass die Kommunal- und Verwaltungsreform von der Landesregierung bedauerlicherweise zu klein angelegt worden ist. Es kam weder zu einer umfassenden Aufgabenverteilung auf den verschiedenen politischen Ebenen, noch wurde über eine tiefgreifende Neugliederung der Landkreise nachgedacht, was die Aufgabenstellung in dieser ersten Phase der Gebietsreform sehr vereinfacht und erleichtert hätte. Hier hat es die Landesregierung leider am nötigen politischen Weitblick – oder an der nötigen politischen Durchsetzungskraft fehlen lassen.
Die Reform der Landkreise wird nach Auffassung der Freien Wähler als zweiter Schritt der Kommunalreform in Rheinland-Pfalz kommen müssen. |
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Letztes Update ( Freitag, 15. Oktober 2010 )
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